Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind für die Stadt Oelsnitz/Vogtl. wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v. H.
Gewerbesteuer 400 v. H.
Information für alle Grundstückseigentümer
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen auf die Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Wir möchten deshalb die Grundsteuerzahler bitten, keine Vorauszahlungen für die Grundsteuer 2025 aufgrund des bisherigen alten Grundsteuerbescheides zu leisten.
Sollten Sie einen Dauerauftrag zur Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben, so veranlassen Sie bitte dessen Stornierung.
Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl., die Gemeinde Bösenbrunn, die Gemeinde Eichigt sowie die Gemeinde Triebel/Vogtl. erhalten vom Finanzamt die neuen ab 2025 geltenden Grundsteuermessbescheide auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern gemeldeten Daten an das Finanzamt. Diese Grundsteuermessbescheide dienen als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Die vom Finanzamt festgestellten Messbeträge werden mit den jeweiligen Hebesätzen für die Grundsteuer multipliziert. Der sich hieraus ergebende Betrag ist die rechnerisch neue Grundsteuer, die zum 01.01.2025 festgesetzt wird.
Die neuen Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025 werden durch die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl., ebenfalls hier handelnd als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemein-schaft im Namen der Gemeinde Bösenbrunn, der Gemeinde Eichigt sowie der Gemeinde Triebel/Vogtl., ab dem 06.01.2025 an die Grundstückseigentümer versendet.
Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Grundsteuer erteilt haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen.
Hebesätze informativ ab 01.01.2025:
Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
Grundsteuer A 320 v. H.
Grundsteuer B 440 v. H.
Gemeinde Bösenbrunn
Grundsteuer A 270 v. H.
Grundsteuer B 389 v. H.
Gemeinde Eichigt
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 405 v. H.
Gemeinde Triebel/Vogtl.
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 400 v. H.
Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl., ebenfalls hier handelnd als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft im Namen der Gemeinde Bösenbrunn, der Gemeinde Eichigt sowie der Gemeinde Triebel/Vogtl. haben keine Aussicht auf Erfolg, da die Ermittlung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt rechtskräftig erfolgt ist. Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid* können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht auch durch Anfechtung eines eines davon abhängigen weiteren Bescheides (Folgebescheid**) angegriffen werden. Wird ein Grundlagenbescheid berichtigt, geändert oder aufgehoben (z. Bsp. aufgrund eines eingelegten Einspruches), so werden die davon abhängigen Bescheide von Amts wegen geändert oder aufgehoben.
*Grundlagenbescheid = Bescheid über den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes
** Folgebescheid = Grundsteuerbescheid der Stadt/Gemeinde