Kommunale Wärmeplanung i der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
Die kommunale Wärmeplanung für die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. wird als strategisches Instrument entwickelt, um realistische Transformationspfade hin zu einer versorgungssicheren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu erarbeiten. Dabei wird die bestehende Wärmeversorgung umfassend erfasst und Potenziale für Energieeinsparungen sowie den Einsatz erneuerbarer Energiequellen aufgezeigt. Das Ergebnis dieser Planung beantwortet wesentliche Fragen wie: Wo sind Wärmenetze wirtschaftlich sinnvoll? Wo sind nur Individuallösungen denkbar? Und in welchem Maße können Abwärmepotenziale effizient genutzt werden?
Was beinhaltet das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und was bedeutet es für die Stadt Oelsnitz?
Am 1. Januar 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Kraft, das das ehrgeizige Ziel verfolgt, bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Alle Gemeinden und kleineres Städte sind nun verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2028 umfassende Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne müssen detaillierte Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung enthalten. Das Gesetz legt dabei klar fest, welche Inhalte in den Wärmeplänen berücksichtigt werden müssen, und definiert die notwendigen Schritte, die die Kommunen zur Verwirklichung dieses Ziels unternehmen sollen.
Die kommunale Wärmeplanung erfolgt in vier wesentlichen Schritten:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Klimaneutrale Zielszenarien
- Kommunale Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog
