Gleichstellungsbeauftragte der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.
Rubriken
Rechtliche Grundlagen
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirklichung des Grundrechtes auf Gleichberechtigung eines jeden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Oelsnitz/Vogtl. hin. Sie übt ihr Amt unabhängig aus.
Örtliche Zuständigkeit
Oelsnitz/Vogtl., Taltitz, Planschwitz, Magwitz, Oberhermsgrün, Unterhermsgrün, Görnitz, Göswein, Hartmannsgrün, Raasdorf
Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgaben werden von einem ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen. Bei der Ausführung ihres Amtes führt sie die Bezeichnung "Gleichstellungsbeauftragte".
Zuständigkeit
- Vertretung der Interessen und Bedürfnisse eines jeden
- Beratung und Informationsvermittlung in Gleichstellungsthemen
- Konzeptionsarbeit und Initiierung von gleichstellungspolitischen Maßnahmen


